RICHTIGES VERHALTEN AM UNFALLORT

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1. ABSICHERUNG DER UNFALLSTELLE

Warndreieck in Regelabstand
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2. ERSTVERSORGUNG DER VERLETZTEN

Blutungen stillen, stabile Seitenlage
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3. POLIZEI / RETTUNGSDIENST VERSTÄNDIGEN

[Notrufe: Polizei 110, Feuerwehr 112]
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4. AM UNFALLORT BLEIBEN - NICHT ENTFERNEN

Unfallzeugen suchen und Personalien notieren
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5. DATEN UNFALLGEGNER NOTIEREN

Zulassung, Versicherung, pers. Daten
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6. FOTOS VON UNFALLSTELLE MACHEN

Unfallskizze anfertigen
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7. FÜHRERSCHEIN / KFZ-PAPIERE BEREITHALTEN

Fahrerlaubnis, Fahrzeugschein
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8. SACHVERSTÄNDIGEN INFORMIEREN

Rufen Sie gern unsere kostenfreie 0800-Nummer an

KANN ICH EINFACH EINEN SACHVERSTÄNDIGEN AUSSUCHEN UND BEAUFTRAGEN?

JA. Bei jedem unverschuldeten Unfall hat man immer das Recht, bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag zu geben.

KANN ICH DEN SACHVERSTÄNDIGEN AUSWÄHLEN, AUCH WENN DIE GEGNERISCHE VERSICHERUNG EINEN EIGENEN SACHVERSTÄNDIGEN STELLT?

JA. Ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Nehmen Sie den Sachverständigen in Anspruch, der Ihr Vertrauen geniesst.

IST ES ZU SPÄT SELBER ZU BEAUFTRAGEN, WENN DER GEGNERISCHE SACHVERSTÄNDIGE BEREITS EINE BESICHTIGUNG DURCHGEFÜHRT HAT?

NEIN. Sie können auch einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, wenn das verunfallte Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung besichtigt wurde.

MUSS ICH DIE KOSTEN EINES GUTACHTENS DURCH EINEN SACHVERSTÄNDIGEN SELBST TRAGEN?

NEIN. Im Falle eines Haftpflichtschadens gehen zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den Sachverständigen vollständig zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Als Auftraggeber des Gutachtens müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen, die Kosten für das Gutachten werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.

DIE WICHTIGSTEN FORMULARE

WÄHLEN SIE EINEN STANDORT IN IHRER NÄHE